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Academy · Markenschutz

Logo schützen lassen: die ehrliche Rechnung.

Die halbe Zielgruppe sucht nach Logo patentieren, dabei gibt es das gar nicht: Logos werden als Marke eingetragen. Hier stehen die amtlichen Gebühren, der echte Ablauf mit seinen zwei Überraschungen, und was das Münchner KI-Logo-Urteil für dich bedeutet.

Stand: Juli 2026 · Quellen: DPMA-Gebührenverzeichnis, MarkenG, benannte Fachanwalts-Preisseiten, AG München (Februar 2026) · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Anhänger-Mockup mit dem Logo der Demo-Marke VelournéMit Brandblizz erstellt
Demo-Marke Velourné

Die Kosten, amtlich statt geraten

Deutschland

DPMA: 290 €

Elektronische Anmeldung inklusive drei Klassen, jede weitere 100 €, Papierweg 300 €. Verlängerung nach zehn Jahren: 750 €. Die Gebühr verfällt auch bei Zurückweisung, sie ist eine Antragsgebühr, kein Erfolgshonorar.

EU-weit

EUIPO: 850 €

Die Unionsmarke schützt in allen EU-Ländern, aber Achtung beim Vergleichen: Die 850 € decken nur eine Klasse ab (zweite +50 €, jede weitere +150 €), beim DPMA sind drei enthalten.

Mit Kanzlei

Pauschalen ab ~250 €

Benannte Kanzleien bieten Anmelde-Pakete zwischen etwa 250 und 900 € zuzüglich Amtsgebühren an, je nach Umfang der Recherche und Beratung. Einzelanbieter-Preise, keine Marktnorm.

Die echte Prämie

Recherche ab ~400 €

Das Amt prüft keine älteren Rechte, und die kostenlosen Register finden nur identische Marken. Die professionelle Ähnlichkeitsrecherche ist laut Fachanwalts-Ratgebern der Posten, der vor dem teuren Widerspruch schützt.

Die Eintragungsurkunde ist kein Freifahrtschein.

Deutschlands wichtigste Markenschutz-Überraschung: Der Widerspruch älterer Markeninhaber läuft erst nach der Eintragung, drei Monate lang. Du kannst die Urkunde in der Hand halten und die Marke trotzdem wieder verlieren, die 290 € bleiben dann weg.

Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke: was du wirklich schützt

Der verbreitete Fachrat lautet: Wortmarke zuerst. Sie schützt deinen Namen unabhängig von Schriftart, Farbe und Gestaltung, also auch dann noch, wenn dein Logo sich weiterentwickelt. Das Logo selbst schützt du als Bildmarke oder Wort-Bild-Marke, als zweite Schicht. Zwei Fallen dabei, die selbst in Ratgebern falsch stehen: Eine Wort-Bild-Marke rettet keinen schwachen Namen, denn der Wortbestandteil ist nur geschützt, wenn er auch allein schutzfähig wäre. Und die Schwarz-Weiß-Anmeldung deckt seit der gemeinsamen Praxis der EU-Markenämter von 2014 nicht mehr automatisch alle Farben ab, dieser Standardtipp ist überholt.

Die teuerste Falle ist die Redesign-Falle: Nach fünf Jahren gilt der Benutzungszwang, und benutzt zählt nur, was den Charakter der eingetragenen Form wahrt. Wer sein Logo gründlich überarbeitet, entwertet die alte Bildmarke faktisch und meldet neu an. In einem Gründer-Forum hat das jemand trocken zusammengefasst: lieber nur die Wortmarke, sonst hast du Pech, falls du dein Logo später mal änderst. Was ein solcher Wechsel insgesamt kostet, steht im Rebranding-Kosten-Guide.

Flaschen-Mockup mit dem Logo der Demo-Marke HarzfreiMit Brandblizz erstellt
Vom Design zum Kennzeichen

Auf dem Produkt wird aus einem Logo ein Kennzeichen, und genau dann stellt sich die Schutzfrage. Diese Demo-Marke entstand komplett in einem Brandblizz-Durchlauf.

Demo-Marke Harzfrei

Das KI-Logo-Urteil, ehrlich eingeordnet

Im Februar 2026 hat das Amtsgericht München entschieden (Az. 142 C 9786/25, noch nicht rechtskräftig): Ein KI-generiertes Logo ohne menschliche Nachbearbeitung genießt kein Urheberrecht, selbst ein Prompt von 1.700 Zeichen ändert daran nichts, weil die gestalterische Umsetzung bei der Software lag. Wir sagen das offen, obwohl es auch Brandblizz-Logos betrifft, denn die zweite Hälfte der Wahrheit ist die wichtigere: Für die Markeneintragung spielt der Entstehungsweg keine Rolle. Ein individuell entwickeltes Logo, ob vom Designer oder aus einer KI-Engine, kann als Marke angemeldet werden, entscheidend sind Unterscheidungskraft und die Kollisions-Prüfung gegen ältere Rechte, die auch bei uns niemand abnehmen kann. Beim KI-Logo ist die Marke damit nicht Kür, sondern der planbare Schutzweg. Anders liegt der Fall bei Baukasten-Logos aus geteilten Bibliotheken, dort scheitert es zusätzlich am Vertrag, Details im Canva-Guide.

Und wann lohnt sich das alles? Ein Fachanwalt für Markenrecht schreibt dazu differenziert: Bei rein lokalen Geschäften kann die formale Anmeldung entbehrlich sein, denn ein gewisser Schutz der Geschäftsbezeichnung entsteht schon durch die Benutzung, die eingetragene Marke bietet aber die deutlich größere Sicherheit. Die Investitions-Logik dahinter: Je mehr Zeit und Geld bereits in deinem Auftritt steckt, desto teurer wird ein erzwungener Namenswechsel. Beide Strategien sind legitim, früh anmelden oder bewusst warten, solange du das Risiko kennst. Für den Einzelfall gehört die Entscheidung zu einer Fachanwältin für Markenrecht oder in die IHK-Erstberatung. Wie du vorher einen kollisionsarmen Namen findest, steht im Namens-Leitfaden.

Kurz beantwortet

Die häufigsten Fragen zum Logo-Schutz

Die amtliche Gebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt: 290 € bei elektronischer Anmeldung, inklusive drei Waren- oder Dienstleistungsklassen, jede weitere Klasse 100 €. Die EU-weite Unionsmarke kostet beim EUIPO 850 €, allerdings nur für eine Klasse. Dazu kommen, wenn du sie willst, Dienstleister-Pauschalen: Benannte Kanzleien bieten Anmelde-Pakete etwa zwischen 250 und 900 € zuzüglich Amtsgebühren an. Wichtig: Die Amtsgebühr verfällt auch, wenn die Anmeldung zurückgewiesen wird.
Nein, und die Frage ist so verbreitet, dass sie eine ehrliche Antwort verdient: Patente schützen technische Erfindungen. Ein Logo wird als Marke eingetragen, genauer als Bildmarke (nur das Zeichen) oder Wort-Bild-Marke (Zeichen plus Name). Der Firmenname selbst wird als Wortmarke geschützt. Wer dir ein Logo-Patent verkaufen will, hat entweder keine Ahnung oder rechnet mit deiner.
Ja, das ist real machbar: Die Online-Anmeldung beim DPMA braucht keine Signaturkarte, und in Gründer-Foren berichten Selbständige von problemlos selbst eingetragenen Marken für 290 €. Die echte Lücke der Selbstanmeldung ist die Recherche: Die kostenlosen Register finden nur identische Marken, keine ähnlichen. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche kostet laut Fachanwalts-Ratgebern ab etwa 400 € und ist die eigentliche Versicherungsprämie gegen einen teuren Widerspruch.
Darauf solltest du dich nicht verlassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einem typischen Business-Logo den Urheberrechtsschutz abgesprochen: beschreibendes Wort, routinemäßige Schrift-Bearbeitung, frei verfügbares Symbol. Ein gewöhnliches Gebrauchslogo erreicht die nötige Schöpfungshöhe oft nicht. Der planbare Schutz für ein Logo ist deshalb die eingetragene Marke, nicht das Urheberrecht.
Ja. Für die Markeneintragung ist es unerheblich, wie ein Logo entstanden ist, entscheidend sind Unterscheidungskraft und dass keine älteren Rechte entgegenstehen. Das gilt auch für Brandblizz-Logos. Was beim KI-Logo nach aktueller Rechtsprechung wegfällt, ist das Urheberrecht: Das Amtsgericht München hat 2026 entschieden (noch nicht rechtskräftig), dass ein KI-Logo ohne menschliche Nachbearbeitung keine persönliche geistige Schöpfung ist. Umso wichtiger wird die Marke als Schutzweg.
Drei Dinge, die kaum ein Ratgeber erklärt: Erstens läuft in Deutschland erst nach der Eintragung die dreimonatige Widerspruchsfrist, Inhaber älterer Marken können deine frisch eingetragene Marke also noch kippen. Zweitens gilt nach fünf Jahren der Benutzungszwang, du musst die Marke so nutzen, wie sie eingetragen ist. Drittens läuft der Schutz zehn Jahre und kann für 750 € (bis drei Klassen) immer wieder verlängert werden.

Erst die Marke, dann der Schutz.

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